Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
(Stand:
01.04.2024)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Ver
Nutzungsordnung für die BOULDERBOCK Boulderhalle
Betreiber: BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
1. Benutzungsberechtigung
1.1 Zur Nutzung der Boulder- und Fitnessanlage sind nur Personen berechtigt, die über die
erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max.
4,50 Meter Griffhöhe) verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige
Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen
(Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
Die Genossenschaft führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden
Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung verfügen und diese
anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des
Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren
Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im
Einzelnen die Hallen-, Fitness- und Boulderregeln.
1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang/Website/App).
Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die
Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden
nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.
1.3 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50,-€ bei Nutzung der
Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von
weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
1.4 Der sofortige Verweis aus den Anlagen - ohne Erstattung des Eintrittspreises - und die
Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der
Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem
Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage
entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung
vorbehalten.
1.5 Öffnungszeiten werden durch Aushang/Website/App bekannt gegeben. Die Kletteranlage
darf nur während der Öffnungszeiten, alternativ der erweiterten Zeiten für
Genossenschaftsmitglieder, benutzt werden.
1.6 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht
eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die
Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).
1.7 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).
1.8 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter
Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der
Leiter einer Gruppenveranstaltung muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben,
vorausgesetzt der Veranstalter bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit
der Durchführung der Gruppenveranstaltung durch den Leiter. Für jeden minderjährigen
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
Haller Str. 1/5
74549 Wolpertshausen
Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
vorzulegen. Die Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird,
hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete
Gruppenveranstaltungen« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 3.2).
1.9 Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der
Homepage (www.boulderbock.de) heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen
Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben und bei
jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden. Alternativ kann die
Einverständniserklärung in der App (BOCKAPP) hinterlegt werden.
1.10 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben
dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzerordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den
durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des
Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
1.12 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne
Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.
2. Gefahren beim Bouldern und Klettern - Grundsatz der Eigenverantwortung
2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken
ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von
herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die
sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in
Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis
oder Schnee bestehen.
2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«,
»Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »BoulderRegeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu
reduzieren.
2.3 entfällt
2.4 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan).
Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.
3. Ausrüstungsverleih
3.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die
erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) verfügen
oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und
2.1.
3.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie
können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum
selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
Haller Str. 1/5
74549 Wolpertshausen
Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen
Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
3.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die
ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu
hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage
benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
3.4 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15
Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist.
Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.
4. Haftung
4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Hinsichtlich des Abhandenkommens von Gegenständen und Wertsachen des Nutzers
übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Boulderhalle
1. Du hast Verantwortung!
Ø Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine
Kontrollen durch.
Ø Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst du dich oder andere schwer
oder tödlich verletzen.
Ø Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!
2. Fairness und Rücksichtnahme!
Ø Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen
Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und
unnötige Stürze.
Ø Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein,
wenn die andere Route schon belegt ist.
Ø Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
Ø Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
Ø Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.
3. Gesundheit/Sauberkeit
Ø Nutze Liquidchalk oder einen Chalkball, so bleiben die Halle und die Griffe länger sauber.
Ø Durch weniger Staub in der Luft, schützen wir so uns und unsere Kleinsten.
4. Achtung Gefahrenraum!
Ø In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen
Ø Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
Ø Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
Haller Str. 1/5
74549 Wolpertshausen
5. Hindernisse wegräumen!
Ø Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und
Spieldecken halten.
Ø Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke,
etc.).
6. Bei Unfällen erste Hilfe!
Ø Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
Ø Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
7. Beschädigungen melden!
Ø Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen
unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
Ø Routensperrungen beachten
8. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
Ø Kinder beaufsichtigen
Ø Spielen in den Fitness- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Ø Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
unbeaufsichtigt klettern.
9. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
Ø Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
Ø Lange Haare zusammenbinden
Ø Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
10. Alkohol- und Rauchverbot!
Ø Nach Alkoholkonsum nicht klettern und bouldern
Ø Rauchen ist verboten - auch im Außenbereich / Ausnahme ist der Außenbereich des Cafés
11. Handy, Musik und Tiere stören!
Ø Handys lenken ab und können herunterfallen.
Ø Kopförer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
Ø Die Mitnahme von Tieren kann in bestimmten Bereichen der Halle erlaubt werden.
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
Haller Str. 1/5
74549 Wolpertshausen
Boulderregeln – Sicher Bouldern
1. Aufwärmen!
Ø Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme
dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.
2. Sturzraum freihalten!
Ø Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
Ø Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
Ø Kollisionen können zu Verletzungen führen.
3. Spotten!
Ø Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann.
Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.
4. Abspringen oder Abklettern!
Ø Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf
geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
Ø In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen.
Ø Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt
Verletzungen vor.
5. Auf Kinder achten!
Ø Nimm Rücksicht auf Kinder.
Ø Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.
Fitnessregeln – Sicher Trainieren
1. Aufwärmen!
Ø Besonders beim Fitness treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme
dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.
2. Kinder/Jugendliche
Ø Der Trainings- und Fitnessbereich ist Kindern/Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt.
Ø Achtet bei der Benutzung der Geräte aufeinander.
3. Ordnung
Ø Die Trainingsgeräte sind nach dem Training am vorgesehenen Ort aufzuräumen.