Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
Haller Straße 1/5
74549 Wolpertshausen
Stand: 08. Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen
für die Nutzung aller Einrichtungen und Angebote der BOULDERBOCK Schwäbisch Hall
eG (nachfolgend „BOULDERBOCK“), einschließlich der Boulderhalle, des
Trainingsbereichs, des Cafés sowie aller digitalen Angebote wie der BOCK App und der
Webseite. Sie gelten für sämtliche Verträge, die zwischen BOULDERBOCK und ihren
Kundinnen, Nutzerinnen und Mitgliedern abgeschlossen werden.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG, Haller Straße 1/5, 74549
Wolpertshausen. Als eingetragene Genossenschaft ist ihr Zweck die Förderung der
sportlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder durch einen
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
§ 3 Nutzungsberechtigung und Hausordnung
1 Nutzung auf eigene Gefahr: Die Nutzung der gesamten Anlage, insbesondere
der Boulder- und Kletterbereiche, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko. Bouldern ist ein Sport, der auch bei korrekter Ausübung Risiken
birgt.
2 Hallen- und Boulderregeln: Die ausgehängte Hallen- und Nutzungsordnung
sowie die Boulder- und Fitnessregeln sind für alle Nutzer*innen verbindlich. Den
Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei groben Verstößen
kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3 Minderjährige:
◦ Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung und unter
ständiger Aufsicht einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person nutzen.
◦ Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Anlage ohne Begleitung nutzen,
sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorliegt.
4 Zugang: Der Zutritt zur Halle ist nur mit einem gültigen Ticket (Tageseintritt,
11er-Karte) oder einer gültigen Mitgliedschaft (Abo, Jahreskarte) gestattet. Der
Zugang wird digital über die BOCK App (täglich von 6:00 bis 24:00 Uhr) oder
während der Kassen- und Café-Öffnungszeiten (siehe Webseite) gewährt.
5 Unbefugter Zutritt und Missbrauch des Zugangs: Die Boulderhalle
BOULDERBOCK wird videoüberwacht. Jeder Nutzer ist zum Kauf eines gültigen
Tickets und zum Check-in verpflichtet. Der digitale Zugang über die BOCK App
ist streng personengebunden. Das Mitnehmen oder Einlassen von Personen
ohne gültiges, eigenes Ticket ist strengstens untersagt. Das vorsätzliche Öffnen
der Halle für Dritte, um diesen unberechtigten Zutritt zu ermöglichen, stellt
einen Verstoß gegen die Hausordnung dar und wird als Hausfriedensbruch (§
123 StGB) zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. BOULDERBOCK
behält sich zudem vor, ein sofortiges, unbefristetes Hausverbot auszusprechen
und eine Vertragsstrafe zu erheben.
§ 4 Haftung
6 BOULDERBOCK haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von BOULDERBOCK, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7 Für selbstverschuldete Unfälle, Schäden durch unsachgemäße Nutzung der
Anlagen oder durch Missachtung der Hallen- und Boulderregeln haftet der/die
Nutzer*in selbst.
8 Für den Verlust oder die Beschädigung von Privateigentum (Garderobe,
Wertsachen etc.) wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung von
Schließfächern wird empfohlen.
§ 5 Vertragsschluss, Tickets und Abonnements
9 Vertragsschluss: Der Vertrag über die Nutzung der Anlage kommt durch den
Kauf eines Tickets, den Abschluss eines Abonnements oder einer Mitgliedschaft
zustande. Dies kann online über die Webseite oder die BOCK App sowie vor Ort
während der Kassenzeiten erfolgen.
10 Personenbindung: Alle Tickets, Abonnements und Mitgliedschaften sind
personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben (z.B. bei Zustimmung des Vorstands zum Verkauf einer 11er-
Karte).
11 Gültigkeit:
◦ Tagestickets: Sind ausschließlich am Kauftag bis 24:00 Uhr gültig.
◦ 11er-Karten: Beinhalten 11 Eintritte zum Preis von 10 und haben keine
begrenzte Gültigkeitsdauer.
◦ Monatsabos: Haben eine Erstlaufzeit von drei Monaten. Danach
verlängern sie sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn
sie nicht gekündigt werden.
◦ Jahreskarten: Haben eine feste Laufzeit von genau einem Jahr ab
Kaufdatum und verlängern sich nicht automatisch.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
12 Es gelten die jeweils aktuellen, auf der Webseite und in der Halle bekannt
gegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
13 Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos, vorzugsweise per SEPA-
Lastschriftmandat über die BOCK App oder mit anderen akzeptierten
elektronischen Zahlungsmitteln vor Ort.
14 Eine Übersicht der Tarife und Rabatte ist der Preisliste auf der Webseite und
dem Aushang in der Halle zu entnehmen.
§ 7 Mitgliedschaft in der Genossenschaft (BOULDERBOCK PRO)
15 Neben der reinen Nutzung der Halle besteht die Möglichkeit, durch den Erwerb
von Genossenschaftsanteilen (à 200,00 €) Mitglied der BOULDERBOCK
Schwäbisch Hall eG zu werden.
16 Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft (BOULDERBOCK PRO) berechtigt zu
Rabatten, zur Teilnahme an der Generalversammlung mit Mitbestimmungsrecht
sowie zu einer möglichen jährlichen Gewinnausschüttung.
17 Für den Erwerb, die Kündigung und die Übertragung von
Genossenschaftsanteilen sowie für alle weiteren Rechte und Pflichten als
Genossenschaftsmitglied gilt die Satzung der BOULDERBOCK Schwäbisch Hall
eG, die Bestandteil dieser AGB ist und auf Wunsch eingesehen werden kann.
§ 8 Kursangebote und Gruppenveranstaltungen
18 Anmeldung: Die Anmeldung zu Kursen und Gruppenveranstaltungen (z.B.
Kindergeburtstage, Firmenevents) erfolgt schriftlich (z.B. per E-Mail) oder über
das Buchungssystem auf der Webseite und ist verbindlich.
19 Stornierung: Bei einer Stornierung durch den/die Teilnehmer*in können je nach
Kurzfristigkeit der Absage Stornogebühren anfallen. Die genauen Bedingungen
werden bei der Buchung mitgeteilt.
20 Durchführung: BOULDERBOCK behält sich das Recht vor, Kurse bei zu geringer
Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des
Trainers) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird die Kursgebühr
erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.
§ 9 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Die Verarbeitung erfolgt im
Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten
werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Mitgliederverwaltung und zur
Gewährleistung des sicheren Hallenbetriebs verwendet. Detaillierte Informationen
finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite www.boulderbock.de.
§ 10 Kündigung und Widerruf
21 Monatsabos: Können nach Ablauf der dreimonatigen Erstlaufzeit mit einer Frist
von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen monatlichen Laufzeit per E-Mail an
info@boulderbock.de gekündigt werden.
22 Genossenschaftsmitgliedschaft: Die Kündigung von Genossenschaftsanteilen
richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung (§ 5) und muss schriftlich mit
einer Frist von zwei Jahren zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.
23 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für online abgeschlossene Verträge bleibt
unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
24 Rechtswahl: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
25 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist Schwäbisch Hall, sofern der/die Kund*in Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
26 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
Bestimmung am nächsten kommt.
Nutzungsordnung BOULDERBOCK
Betreiber: BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG
Stand: Januar 2025
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Nutzung der Anlage
• Herzlich willkommen! Diese Nutzungsordnung gilt für unsere Boulder- und
Fitnessanlage einschließlich aller Außenbereiche.
• Als Boulderer übernimmst du Verantwortung: Bouldern ist eine Sportart, die
Umsicht und eigenverantwortliches Handeln erfordert. Die maximale Absprunghöhe
beträgt 4,50 Meter.
• Auch beim Training im Fitnessbereich ist eigenverantwortliches Handeln wichtig:
Schätze deine Fähigkeiten realistisch ein und nutze die Geräte sachgemäß.
• Wichtig zu wissen: Griffe können sich unvorhersehbar lockern oder brechen. In den
Außenanlagen können je nach Wetter zusätzliche Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis
oder Schnee entstehen.
• Du nutzt unsere Anlagen auf eigene Verantwortung.
1.2 Eintritt und Preise
• Die aktuellen Preise für Boulder- und Fitnessbereiche findest du in unserer Preisliste
(Aushang/Website/App).
• Du kannst beide Bereiche einzeln oder kombiniert nutzen.
• Bitte hab deinen Eintrittsnachweis während des gesamten Aufenthalts dabei.
• Ermäßigungen gewähren wir dir gerne gegen Vorlage entsprechender Nachweise.
• Wichtig: Bei Nutzung ohne gültigen Eintritt wird eine Vertragsstrafe von 50€ fällig.
Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
• Bei wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsordnung oder mehrfacher Nutzung
ohne korrekten Eintritt innerhalb eines Jahres können wir ein dauerhaftes
Hausverbot aussprechen.
1.3 Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten für Boulder- und Fitnessbereiche findest du im Aushang,
auf unserer Website und in der App.
1.4 Regelungen für Minderjährige
Für unsere jungen Sportler gilt:
• Unter 14 Jahren:
• Bouldern nur mit Aufsicht eines Erwachsenen
• Fitnessbereich nicht zugänglich
• Ab 14 Jahren:
• Selbstständiges Bouldern mit schriftlicher Einverständniserklärung möglich
• Fitnessbereich mit schriftlicher Einverständniserklärung nutzbar
• Bei Gruppen:
• Ein qualifizierter, volljähriger Leiter übernimmt die Verantwortung
• Die Organisation braucht eine jährlich zu erneuernde "Dauerbestätigung für
geleitete Gruppenveranstaltungen"
• Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine Einverständniserklärung nötig
• Die Einverständnisformulare findest du an der Kasse, auf unserer Website oder in
der BOCKAPP
2. Sicherheit und Verhaltensregeln
2.1 Boulderregeln
• Schau auf die maximale Personenzahl in jedem Boulderbereich (siehe Aushang)
• Halte die Sturzräume frei - niemand möchte auf deinen Rucksack fallen
• Bei hoher Auslastung:
• Vermeide langes Ausbouldern
• Reserviere keine Routen
• Minimiere unnötige Stürze
• Klettere nur auf ausgewiesenen Linien
• Bei kreuzenden Routen: Warte, bis die andere Route frei ist
• Schau nicht weg, wenn dir Fehler auffallen - sprich andere freundlich an
• Vermeide Kollisionen beim Bouldern - achte auf ausreichend Abstand
• Lange Haare bitte zusammenbinden
• Schmuck am besten ablegen - für deine Sicherheit
• Deinen Chalkbag lässt du am besten am Boden oder trägst ihn ohne Karabiner
• Bei uns verwendest du Liquid Chalk oder Chalk Ball - das schont die Luftqualität
für alle, besonders unsere kleinsten Besucher
2.2 Fitnessregeln
• Ab 14 Jahren darfst du den Fitnessbereich nutzen
• Wärm dich vor dem Training gut auf
• Trainiere rücksichtsvoll - lass andere mitmachen
• Räum nach dem Training alles wieder an seinen Platz
• Benutze für die Geräte ein Handtuch als Unterlage
• Trage im Fitnessbereich saubere Sportschuhe
• Schließe die Übungen korrekt ab - lass keine Gewichte an den Geräten
• Frag bei der ersten Nutzung nach einer Geräteeinweisung
2.3 Sicherungstechniken
• Spottet euch gegenseitig! Alleine da? Frag andere Boulderer
• Beim Spotten: Stell sicher, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann
• Beim Absprung:
• Wähle eine sichere Absprunghöhe
• Lande möglichst auf beiden Füßen und rolle ab
• Noch besser: Wenn möglich, klettere ab - das schont deine Gelenke
• In speziell gekennzeichneten Bereichen kannst du auch aussteigen
2.4 Notfallmanagement
Im Notfall handelst du so:
1. Erste Hilfe leisten - jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet
2. Unser Personal informieren
3. Wenn nötig: Rettungsdienst rufen (Notfallknopf oder 112)
4. Unfallstelle absichern
5. Lass unser Personal den Vorfall dokumentieren
6. Personalien für die Dokumentation bereithalten
2.5 Hygienevorschriften
• Saubere Sportschuhe sind Pflicht (Kletterschuhe im Boulderbereich)
• Im Fitnessbereich: Handtuch als Unterlage verwenden
• Bitte sparsam mit Chalk umgehen
• Halte Umkleiden und Duschen sauber
• Bei ansteckenden Krankheiten bleib bitte zu Hause
• Beachte unsere aktuellen Hygieneregeln (Aushang/Website)
2.6 Allgemeine Hallenregeln
• Fotos/Videos nur mit Einverständnis der Gezeigten
• WLAN nach unseren Nutzungsregeln
• Garderobenschränke nach der Nutzung leerräumen
• Fundsachen geben wir gerne an der Theke weiter
• Schäden sofort melden (Griffe, Fitnessgeräte, etc.)
• Veränderungen an der Anlage sind nicht erlaubt
• Routensperrungen beachten
• Gewichte und Equipment zurückräumen
2.7 Verbote
• Alkohol trinken
• Rauchen (außer im Café-Außenbereich)
• Laute Handynutzung
• Musik über Lautsprecher/Kopfhörer
• Tiere (Ausnahmen in gekennzeichneten Bereichen)
• Spielen in den Boulder- und Fitnessbereichen
• Verzehr mitgebrachter Speisen im Café- und Außengastronomiebereich
3. Serviceleistungen
3.1 Materialverleih
• Gegen Pfand (Personalausweis) leihst du bei uns Material
• Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung oder einen Gruppenleiter
• Bitte gib alles 15 Minuten vor Hallenschließung zurück
• Check das Material vor der Nutzung
• Sag uns Bescheid, wenn etwas beschädigt ist
• Ausgeliehenes Material nur in der Anlage benutzen, in der du es ausgeliehen hast
3.2 Gewerbliche Nutzung
• Brauchst du die Halle gewerblich? Sprich uns an!
• Wir erstellen dir gerne ein individuelles Angebot
• Ein Qualifikationsnachweis ist erforderlich
4. Rechtliche Bestimmungen
• Wir haften im gesetzlichen Rahmen
• Wertsachen behältst du am besten bei dir
• Für verursachte Schäden haftest du selbst
• Unser Personal übt das Hausrecht aus
• Bei wichtigen Gründen dürfen wir die Halle oder Teile davon schließen
Begriffserklärungen
• Bouldern: Klettern ohne Seil bis zur sicheren Absprunghöhe
• Spotten: So sicherst du andere beim Bouldern - frag uns gerne nach einer
Einweisung
• Liquid Chalk: Flüssiges Magnesium - sauber und effektiv
• Chalk Ball: Magnesiakugel im Stoffbeutel - die umweltfreundliche Alternative
Diese Nutzungsordnung gilt ab 1. Januar 2025. Wir behalten uns Änderungen vor.
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG · Haller Str. 1/5 · 74549 Wolpertshausen
Nutzungsordnung BOULDERBOCK Januar 2025
Individualvereinbarung: Nutzung von Firmenfitness-Angeboten
zwischen:
Nutzer (nachfolgend „Nutzer“)
und
BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG (nachfolgend „Halle“)
Präambel
Diese Vereinbarung wird ergänzend zum MitgliedMitgliedsvertrag / zur Nutzungsvereinbarung / AGB`s / Hallenordnung geschlossen. Die Parteien haben die nachfolgenden Bedingungen zur Nutzung von Drittanbieter-Angeboten (Firmenfitness) im Einzelnen individuell ausgehandelt. Diese Vereinbarung geht etwaigen AGB-Klauseln ausdrücklich vor.
§ 1 Verpflichtender Doppel-Check-in
Dem MitgliedNutzer ist bekannt, dass die Nutzung der Halle über Partner (z. B. Urban Sports Club, Hansefit, EGYM Wellpass) eine mehrstufige Anmeldung erfordert, um einen gültigen Versicherungsschutz und die Abrechnungsfähigkeit sicherzustellen:
1. Technischer Zugang: Check-in via BOCK-App (notwendig für die Türöffnung außerhalb der Thekenzeiten).
2. Hallen-Check-in: Scannen des internen BOULDERBOCK-QR-Codes zur Erfassung des Besuchs.
3. Anbieter-Check-in: Scannen des QR-Codes des jeweiligen Firmenfitness-Partners.
§ 2 Rechtsfolgen bei fehlendem Check-in
1. Das MitgliedNutzer verpflichtet sich, alle erforderlichen Check-ins (Halle & Partner) unmittelbar bei Betreten der Halle ordnungsgemäß durchzuführen.
2. Das MitgliedNutzer erkennt an, dass eine Auszahlung der Eintrittsgelder durch den Drittanbieter an die Halle nur bei vollständiger Durchführung aller Check-ins erfolgt.
3. Sollte die Abrechnung mit dem Firmenfitness-Anbieter aufgrund eines schuldhaft unterlassenen oder fehlerhaften Check-ins durch das MitgliedNutzer scheitern, ist das MitgliedNutzer verpflichtet, der Halle den dadurch entstandenen Schaden in Höhe des regulären Einzeleintrittspreises zu ersetzen.
§ 3 Einverständnis zur Kontrolle
Das MitgliedNutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die BOULDERBOCK Schwäbisch Hall eG die Durchführung des Doppel-Check-ins stichprobenartig überprüft. Bei Unstimmigkeiten wird das MitgliedNutzer informiert und die Nachberechnung gemäß § 2 eingeleitet.
§ 4 Schlussbestimmungen
Diese Regelung wurde gemeinsam besprochen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Unterschrift BOULDERBOCK eG:
Vorstände